RegelwerkRegelwerk
TRB 801 Nr. 34 Druckbehälter, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind
AbschnittAbschnitt
[alle Abschnitte]
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
1 Geltungsbereich
1.1 Diese TRB 801 Nr. 34 gilt für Druckbehälter, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind nach Anhang II zu § 12 DruckbehV.
1.2 Diese TRB enthält Sonderregelungen und geht insoweit den anderen TRB vor.
2 Anforderungen aus Anhang II Nr. 34 DruckbehV
2.1 Bei Druckbehältern der Gruppen IV und VII, die durch Spannungsrißkorrosion gefährdet sind, müssen bei der Abnahmeprüfung im Einvernehmen mit dem Sachverständigen verkürzte Prüffristen für die wiederkehrenden inneren Prüfungen festgelegt werden. Die wiederkehrenden inneren Prüfungen dürfen durch zerstörungsfreie Prüfungen von außen ersetzt werden, wenn bei der erstmaligen Prüfung oder einer inneren Prüfung zerstörungsfreie Prüfungen in dem für den Ersatz der inneren Prüfung notwendigen Umfang durchgeführt worden sind.
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Eine Gefährdung durch Spannungsrißkorrosion kann z. B. bei Gasen und Gasgemischen vorliegen, die Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Cyanide oder Cyanwasserstoff enthalten. Durch eine geeignete Bemessung und Konzeption der Druckbehälter, z. B. Werkstoffauswahl, Spannungsarmglühen, Vermeiden von Spannungsspitzen, kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden.
4 Allgemeines
4.1 Druckbehälter in Kälteanlagen fallen nicht unter diese Nummer.