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SFK-GS-33 Leitfaden »Schritte zur Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik«
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3.3 Ermittlung der sicherheitsrelevanten Bereiche und Einrichtungen
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Mit Hilfe der nach Abschnitt 3.2 erfassten Unterlagen und Daten ist das gesamte Objekt, für das der Stand der Sicherheitstechnik zu ermitteln ist, auf sicherheitsrelevante Bereiche und Einrichtungen hin zu untersuchen, um auf der Grundlage der Aufgabenstellung (Abschnitt 3.1) eine Analyse der Gefahrenquellen (Abschnitt 3.4) zielgerichtet durchführen zu können.
Bei sicherheitsrelevanten Bereichen handelt es sich insbesondere um solche Bereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, entstehen können oder daraus freigesetzt werden können.
Dies können z. B. Bereiche mit folgenden Anlagenteilen sein:
- Behälter (Tanks, Bunker, Silos),
- Reaktoren,
- Öfen,
- Filter, Abscheider, Wäscher,
- Kolonnen, Destillationseinrichtungen,
- Trockner,
- Pumpen, Verdichter, Gebläse,
- Wärmetauscher, einschließlich Kühler,
- Rohrleitungen,
- Umschlag-, Abstell- und Lagereinrichtungen.
Sicherheitsrelevante Anlagenteile sind ferner Schutzeinrichtungen, Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion und sonstige für die Betriebssicherheit erforderliche Anlagenteile, wie z. B.
- Mess-, Steuer- und Regel-(MSR)-Einrichtungen/PLT-Einrichtungen sowie Prozessleitsysteme mit sicherheitsgerichteter Funktion,
- Einrichtungen, Maschinen und Ausrüstungsteile zur Gewährleistung der Energiezu- und/oder -abfuhr,
- Anlagenteile zur Ableitung, Beseitigung oder Rückhaltung von Stoffen,
- Einrichtungen zur Verhinderung oder Begrenzung der Wirkung von Bränden, Explosionen sowie der Freisetzung und Ausbreitung von Stoffen,
- Einrichtungen zum Schutz vor Einwirkungen von außen (z. B. Explosionswirkungen, Witterungseinflüssen und Eingriffen Unbefugter).