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TRBS 2152 Teil 2 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
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2.4.1 Allgemeines
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In der Umgebung von Anlagen und Anlagenteilen ist die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern oder einzuschränken, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern bzw. einzuschränken.
Hinweis: Beim Ausströmen brennbarer Stoffe aus Öffnungen, undichten Stellen usw. können sich außerhalb der Anlagen und Anlagenteile gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und bei Stäuben auch Ablagerungen bilden. Bei Stäuben ist besonders zu beachten, dass sich unerwünschte Staubablagerungen entfernt von der Austrittsstelle bilden können, besonders wenn es sich um sehr feinkörnigen Staub handelt. Sie können durch Aufwirbeln zur Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre führen. Als Schutzmaßnahme ist daher häufiges und gründliches Entfernen (ohne Aufwirbeln) der Staubablagerungen notwendig.
Bemerkung: Auch durch Befeuchten oder durch Überschichten mit Inertstoffen lassen sich Staubablagerungen - zumindest zeitweise - unschädlich machen.