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BGI 612 Merkblatt: Wasserstoff (bisher: ZH 1/288)
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Als Ergänzung der Betriebsanweisung kann dieses Merkblatt den Beschäftigten zur Information über Gefährdungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Wasserstoff und Gemischen aus Wasserstoff und anderen Gasen, bei denen die Eigenschaften des Wasserstoffes maßgeblich sind, dienen.
In erster Linie soll es den Vorgesetzten bei der
- Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
- Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln
- Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall
- Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Festlegung der sachgerechten Entsorgung
- Ausarbeitung der Betriebsanweisung und
- Durchführung der mündlichen Unterweisungen
unterstützen, wenn mit Wasserstoff oder den oben genannten Gemischen umgegangen wird oder wenn Wasserstoff z. B. bei chemischen Umsetzungen oder bei Be- und Verarbeitungsprozessen entstehen kann.