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BGR 500 Kap. 2.35: Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen
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3.9 Apparate mit flexiblen Kältemittelleitungen
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Der Unternehmer darf in Räumen, in denen Apparate mit aktiv bewegten, flexiblen Kältemittelleitungen mit Kältemitteln der Gruppe 2 aufgestellt sind, nur die zum Betrieb der Apparate erforderlichen Versicherten beschäftigen.
Zur Einteilung der Kältemittel in Gruppen5) siehe DIN EN 378-1. Die Gruppen werden dort auch L1, L2, L3 bezeichnet.