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TRB 600 / Aufstellung der Druckbehälter
AbschnittAbschnitt
3.3 Schutz vor mechanischen Beschädigungen
KommentarKommentar
Schutz vor mech. Beschädigungen, Zugriff Unbefugter, Brandschutz
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Die Druckbehälter und ihre Ausrüstung müssen gegen mechanische Einwirkungen von außen, z. B. durch Fahrzeuge, soweit geschützt sein, daß Beschädigungen mit gefährlichen Auswirkungen auf Beschäftigte oder Dritte nicht zu erwarten sind.
Druckbehälter sind vor Eingriffen Unbefugter zu schützen. Dies kann je nach Einzelfall z. B. sein:
- Umfriedung der Anlagen,
- Einschluß der Armaturen oder
- organisatorische Maßnahmen.
Besteht eine Brandlast (s. TRB 610, Abschnitt 2.15 ), die im Brandfall das Versagen drucktragender Wandungsteile, sicherheitstechnisch relevanter Ausrüstungsteile oder tragender Bauteile (Stahlstützen, Standzargen, Tragpratzen) von Druckbehältern durch unzulässige Erwärmung bewirken kann, sind entsprechende Schutzmaßnahmen, z. B. Brandverhütungs-, Brandschutz-, Brandbekämpfungsmaßnahmen, vorzusehen.