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TRB 600 / Aufstellung der Druckbehälter
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3.4 Gefahrloses Ableiten von gefährlichen Gasen
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Druckbehälter müssen so aufgestellt, ausgerüstet und verfahrenstechnisch eingebunden sein, daß aus Sicherheitseinrichtungen austretende Gase, Stäube und Flüssigkeiten gefahrlos abgeleitet werden können.
- Schutzziel ist, gefährliche Auswirkungen, die durch eine störungsbedingte Freisetzung von Gefahrstoffen aus
Sicherheitsventilen, Berstscheiben oder Notentspannungseinrichtungen entstehen können, für Beschäftigte und Dritte
auszuschließen.
- Sonstige Gefährdungen z. B. durch Brand, Explosion, Hitze, Strömungsimpulse müssen auch berücksichtigt werden.
Für die Beurteilung, ob ein Stoff in die Atmosphäre, d. h. in einen Raum oder ins Freie, oder überhaupt freigesetzt werden darf, sind folgende Kriterien maßgebend:
- An ständigen Arbeitsplätzen dürfen durch Stofffreisetzungen nur ungefährliche Konzentrationen auftreten.
Auch bei der Ableitung von Stoffen und Zubereitungen ohne Eigenschaftsmerkmale nach GefStoffV sind die
Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
Für vorübergehende Arbeitsplätze, an denen eine Gefährdung von Arbeitnehmern durch aus Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung austretende Stoffe möglich ist, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen über einen Arbeitserlaubnisschein zu treffen.
- In die Atmosphäre dürfen nur Stoffe und Zubereitungen gelangen, die entweder keine Gefährlichkeitsmerkmale nach GefStoffV aufweisen oder durch die eine Gefährdung von Personen durch Unterschreitung anerkannter Grenzwerte z. B. untere Explosionsgrenze, ERPG-2-Wert ausgeschlossen wird. Für den vorübergehenden Einsatz von Personen innerhalb der ermittelten Gefährdungszone sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
- Bewertung, ob gefährliche Auswirkungen auftreten und wie sie aufgrund der Stoffeigenschaften zu betrachten sind
und wann eine Ableitung in die Atmosphäre zulässig ist
- Nach Betrachtung des Gefährdungspotentials aufgrund der Stoffeigenschaften ergeben sich für ein gefahrloses Ableiten von Stoffen und Zubereitungen die folgenden Alternativen:
- direkte Ableitung in die Atmosphäre bei Ausschluß einer Gefährdung,
- Behandlungssystem
¿ gezielte Ableitung in Entsorgungssysteme (z. B. Abscheider, Wäscher, Fackel, thermische Abgasreinigung),
¿ gezielte Ableitung in geschlossene Auffangsysteme.
- Für die Durchführung einer Betrachtung über die Zulässigkeit kurzzeitiger Stofffreisetzungen in die Atmosphäre
sind neben den Stoffeigenschaften folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
- die maximal freisetzbare Stoffmenge, bestimmbar über den Massenstrom an der Austrittsstelle
und die maximale Abblasedauer der Druckentlastungseinrichtung,
- die Freisetzungsbedingungen bestimmbar durch Ort, Richtung und Höhe der Austrittsöffnung, den Aggregatzustand
und die Temperatur der Stoffe, den Impuls der Austrittsströmung (Richtung, Geschwindigkeit) und die
Umgebungssituation,
- das Ausbreitungsverhalten, bestimmbar mit Hilfe anerkannter Modelle zur Freistrahl- und atmosphärischen
Ausbreitung, z. B. nach VDI-Richtlinie 3783 Blatt 1 oder 2; für den Luftpfad kann der zeitliche Verlauf und
die Höhe der Konzentration eines Stoffes an einem Aufpunkt in Abhängigkeit von der Entfernung
des Quellterms bestimmt werden.