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TRAC 203 Acetylenverdichter
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1 Geltungsbereich
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1.1 Diese TRAC gilt für Acetylenverdichter (Verdichter).
Zu den Acetylenverdichtern gehören alle Anlageteile vom Saugstutzen der ersten Verdichterstufe an bis zum Druckstutzen hinter dem Abscheider der letzten Verdichterstufe einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und des sonstigen für den Betrieb der Verdichter erforderlichen Zubehörs.
1.2 Diese TRAC gilt nicht für Acetylenverdichter, die in einem chemischen Herstellungsprozeß eingesetzt sind und daher nicht der AcetV unterliegen.