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TRAC 204 Acetylenleitungen
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7.7 Zerfallsperren
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Rohrleitungen nach Nummer 5.4, bei denen wegen der Art der angeschlossenen Anlagen mit dem Einlaufen von Detonationen gerechnet werden muß, müssen an den möglichen Einlaufstellen mit einer Zerfallsperre nach TRAC 207 Nummer 8.3 ausgerüstet sein.