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TRAC 204 Acetylenleitungen
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2.3 Sonstige Begriffsbestimmungen
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2.3.1 Technisch reines Acetylen
Als technisch reines Acetylen gilt - unabhängig von der Herstellungsart - Acetylen, das in seinem Acetylengehalt dem aus Calciumcarbid erzeugten Acetylen (Entwicklergas) entspricht.
2.3.2 Chemisches Herstellungsverfahren
Als chemisches Herstellungsverfahren gilt jedes Verfahren, nach dem technisch reines Acetylen hergestellt wird, ausgenommen das Verfahren zur Erzeugung von Acetylen aus Calciumcarbid.
2.3.3 Chemischer Verarbeitungsprozeß
Als chemischer Verarbeitungsprozeß gilt jeder Prozeß, bei dem Acetylen chemisch umgesetzt wird, ausgenommen Prozesse, bei denen Acetylen als Brenngas verwendet wird.
2.3.4 Zulässiger Betriebsüberdruck
Zulässiger Betriebsüberdruck ist der höchste Druck, bei dem die Acetylenleitung betrieben werden darf.
2.3.5 Entnahmestellen
Entnahmestellen sind die Stellen von Verteilungsleitungen, an denen das Acetylen z. B. aus fest verlegten Rohrleitungen entnommen wird, um in der Regel mittels Schlauchleitung dem Verbrauchsgerät zugeführt zu werden.