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TRAC 204 Acetylenleitungen
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2.2 Acetylenleitungen nach Zweckbestimmungen
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2.2.1 Werksleitungen
Werksleitungen sind Leitungen, die den Bereich des Werksgeländes nicht überschreiten.
2.2.2 Verbindungsleitungen
Verbindungsleitungen sind Leitungen, die zwar den Bereich eines Werksgeländes überschreiten, aber Anlagen miteinander verbinden, die in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen.
2.2.3 Fernleitungen
Fernleitungen sind Leitungen, die den Bereich eines Werksgeländes überschreiten und nicht Verbindungsleitungen sind.
2.2.4 Abblaseleitungen
Abblaseleitungen sind Rohrleitungen, durch die Acetylen beim Ansprechen von Sicherheitsventilen oder Berstscheibensicherungen oder bei anderen Entlastungsvorgängen gefahrlos ins Freie geleitet werden soll.