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TRAC 204 Acetylenleitungen
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1 Geltungsbereich
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1.1 Diese TRAC gilt für acetylenführende Rohr- und Schlauchleitungen (Acetylenleitungen).
1.2 Diese TRAC gilt nicht für Acetylenleitungen, die der Acetylenverordnung nicht unterliegen. Das sind solche Acetylenleitungen, die in einem chemischen Herstellungsverfahren oder in einem chemischen Verarbeitungsprozeß eingesetzt sind, nicht jedoch Acetylenleitungen für den Transport von technisch reinem Acetylen zu chemischen Verarbeitungsanlagen.