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TRAC 209 Anlagen zur Herstellung und Abfüllung von unter Druck gelöstem Acetylen (Acetylenwerke, Dissousgaswerke)
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5.45 Füllen
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Für das Füllen der Acetylenflaschen gilt Nummer 5.3 entsprechend.
Liegen Angaben zur porösen Masse nicht vor (z. B. bei unbekannten porösen Massen), ist die Acetylen-Füllmenge auf 0,11 kg/l Rauminhalt der Acetylenflasche (z. B. 4,4 kg Acetylen bei der 40-l-Flasche) zu begrenzen.
Zum Füllen von Acetylenflaschen mit einem von DIN 477 abweichenden Anschluß dürfen nur geeignete Übergangsstücke verwendet werden.