RegelwerkRegelwerk
TRAC 209 Anlagen zur Herstellung und Abfüllung von unter Druck gelöstem Acetylen (Acetylenwerke, Dissousgaswerke)
AbschnittAbschnitt
5.42 Kennzeichnung
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Aus der Kennzeichnung der zu füllenden Acetylenflaschen müssen mindestens ersichtlich sein:
- Eignung für Acetylen,
- Datum der letzten Prüfung,
- Prüfzeichen,
- zulässiger Überdruck der Füllung oder zulässiges NETTO-Gewicht (Füllgewicht),
- TARA-Gewicht,
- Angaben zur porösen Masse (siehe auch Nummer 5.45).