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TRAC 201 Acetylenentwickler
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7.3 Sicherheitsvorlagen
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7.31 (1) Unmittelbar hinter M- und I-Entwicklern müssen Gebrauchsstellenvorlagen (G-Vorlagen) und hinter S- und Sf-Entwicklern müssen Hauptvorlagen (H-Vorlagen) oder G-Vorlagen angeordnet sein.
(2) Bei Entwicklern, die durch eine G-Vorlage gesichert sind, erübrigt sich an der Gasentnahmestelle eine zusätzliche G-Vorlage, wenn nur ein Verbrauchsgerät angeschlossen ist.
(3) Abweichend von Absatz 1 brauchen S- und Sf-Entwickler, die ausschließlich zur Versorgung von Füllanlagen für Acetylen oder von Anlagen zur chemischen Weiterverarbeitung des Acetylens dienen, nicht mit Sicherheitsvorlagen ausgerüstet zu sein.
(4) Versorgt ein Entwickler nach Absatz 3 auch Gasentnahmestellen, bei denen das Acetylen mit Druckluft oder Sauerstoff verbrannt wird, müssen die Entnahmestellen an Abzweigleitungen angeschlossen sein, die ausschließlich zur Versorgung der Entnahmestellen dienen. Solche Abzweigleitungen müssen durch eine H-Vorlage oder G-Vorlage oder durch eine gleichwertige Einrichtung gesichert sein.
7.32 Der höchstzulässige Gasdurchgang der H- und G-Vorlagen unmittelbar hinter Entwicklern muß mindestens 150 % der Dauerleistung der Entwickler betragen.
7.33 Wegen der Parallelschaltung von Sicherheitsvorlagen wird auf TRAC 207 verwiesen.