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TRAC 201 Acetylenentwickler
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2.3 Sonstige Begriffsbestimmungen
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2.31 Carbidfüllung
Als Carbidfüllung eines Entwicklers gilt die gesamte Carbidmenge, die bei Entwicklern mit Carbideinfall in die Beschickungskammer, bei Schubladenentwicklern in die Schubladen und bei Korbentwicklern in die Körbe eingefüllt werden darf.
2.32 Dauerleistung
Dauerleistung ist diejenige Entwicklerleistung, die als Mittelwert über eine Betriebsperiode von mindestens acht Stunden einschließlich der Zeit, die zum Befüllen und Entschlammen - bei Trockenentwicklern zum Entleeren - des Entwicklers benötigt wird, erzielt werden kann, ohne daß unzulässige Betriebszustände auftreten.
2.33 Niederdruckentwickler
Niederdruckentwickler sind Entwickler, bei denen der Betriebsüberdruck im Gassammler 0,2 bar nicht überschreiten kann. Dieser Druck wird bei Entwicklern mit schwimmender Gasglocke durch das wirksame Glockengewicht und bei anderen Entwicklern durch die Höhe der im Wasserverschluß verdrängten Flüssigkeitssäule bestimmt.
2.34 Mitteldruckentwickler
Mitteldruckentwickler sind Entwickler, bei denen der Betriebsüberdruck im Gassammler zwischen 0,2 und 1,5 bar betragen kann. Bei Entwicklern mit Flüssigkeitsverschluß gegen die Atmosphäre (offene Mitteldruckentwickler) wird der höchstzulässige Betriebsüberdruck durch die Höhe der verdrängten Flüssigkeitssäule bestimmt. Bei Entwicklern geschlossener Bauart gilt einheitlich 1,5 bar als höchstzulässiger Betriebsüberdruck.