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Code of Practice Acetylen
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9.5 Füllbedingungen
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Für allgemeine Informationen siehe IGC Dokument 34/87/D.
Für Füllbedingungen von
¿ einzelnen Acetylenflaschen siehe EN 1801
¿ Acetylenflaschenbündeln siehe EN 12755
¿ Acetylenbatteriefahrzeugen siehe EN 13720.
Da Acetylenflaschen geringfügigen Lösemittelverlusten, abhängig von den Gasentnahme¬bedingungen, unterworfen sind, ist vor erneuter Acetylenfüllung eine Ergänzung des Lösemittels erforderlich.
Acetylenbündel und -trailer werden nicht vor jeder Füllung mit Lösemittel ergänzt. Diese werden, wie in der Zulassung angegeben, für die Lösemittelergänzung demontiert und flaschenweise ergänzt, entweder nach Erreichen des maximalen Lösemittelverlustes oder der festgelegten maximalen Füllungszahl, je nachdem was eher erreicht wird.
Bündel mit Aceton müssen normalerweise nach maximal 6 Füllungen, Bündel mit DMF nach maximal 100 Füllungen mit Lösemittel ergänzt werden. In der Praxis hängt das von den Nutzungsbedingungen ab.