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Code of Practice Acetylen
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11.8.3 Betrieb
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Vor Inbetriebnahme sollen die Rohrleitungen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen dieses Leitfadens erfüllen. Bei den Prüfungen soll insbesondere auf eine ordnungsgemäße Herstellung, Installation und Ausrüstung geachtet werden und eine pneumatische Dichtheitsprüfung bei höchstzulässigem Betriebsdruck durchgeführt werden. Für Rohrleitungen, die für einen maximalen Betriebsdruck von mehr als 0,4 bar geplant sind, ist auch eine hydraulische Druckprüfung erforderlich. Zur Dokumentation der Prüfergebnisse soll ein Zertifikat ausgestellt werden.
In Acetylenleitungen darf der Überdruck bis zur Entnahmestelle nicht unter den Wert von 1 mbar fallen. Es müssen Anweisungen erteilt werden, um sicherzustellen, dass alle mit dem Rohrleitungssystem verbundenen Verbraucher den Betrieb einstellen, wenn ein Gasmangel besteht.
Für den Betrieb von Hochdruckleitungen, die aus Verdichtern bei Umgebungstemperaturen von weniger als 10 °C versorgt werden, gilt Kapitel 10.5 dieses Leitfadens.
Rohrleitungen sollen aus verschiedenen Gasquellen nur beliefert werden, wenn das Acetylen von jeder Quelle mit praktisch demselben Druck in den Rohrleitungen ankommt.
Oberirdisch installierte Rohrleitungen müssen auf undichte Stellen (z. B. mit Hilfe von geeigneten Ammoniak ¿ freien Leckanzeigeflüssigkeiten oder durch Nutzung eines Gasspürgerätes) und auf guten Zustand zu überwachen.
Im Erdreich installierte oder nicht frei zugängliche Rohrleitungen müssen alle fünf Jahre auf Festigkeit und Dichtigkeit überprüft werden. Die Prüfdrücke müssen 11.7.2 entsprechen. Die Prüfungen sollen dokumentiert werden.
In Fällen, wo eine Unterbrechung des Betriebs einer im Erdreich installierten oder nicht zugänglichen Rohrleitung nicht möglich ist, muss eine alternative Prüfung im Abstand von zwölf Monaten erfolgen. Diese Prüfung beinhaltet eine Bodenbohrung und die Untersuchung des Bodens mit Hilfe eines geeigneten Gasspürgeräts. Die Prüfung soll dokumentiert werden.
Reparaturen an Rohrleitungen sollen nur von befähigten Personen durchgeführt werden.
Die Zufuhr von Acetylen muss vor Beginn von Reparaturarbeiten unterbrochen werden.
Wenn die Reparaturarbeiten länger dauern oder Heißarbeiten (wie Schweißen, Wärmen, etc.) erforderlich sind, soll die Rohrleitung drucklos gemacht werden und vom System sichtbar abgetrennt werden (z. B. Dichtring mit Fahne bzw. Kennzeichnung).
Heißarbeiten an Rohrleitungen sollen nur ausgeführt werden, nachdem das Acetylen mit Stickstoff ausgespült wurde.