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Code of Practice Acetylen
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10.4.4 Kontrolle nach dem Füllen mit Acetylen
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Für die Inspektion nach dem Füllen gelten die Anforderungen der Norm EN 12754.
Nachdem Einzelflaschen oder Bündel gefüllt wurden, müssen diese gewogen werden, um die Acetylenmenge festzustellen. Bei Batterieanlagen sind Flaschen für aussagekräftige Stich¬proben zum Abwiegen auszuwählen.
Die maximal zulässige Füllung mit Acetylen darf nicht überschritten werden. Diese Anforderung gilt für das Gesamtgewicht der Bündel und der Batterieanlagen.
Wenn das gemessene Gesamtgewicht nicht den vorgeschriebenen Werten entspricht, sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
¿ Wenn die Behälter ihr vorgeschriebenes Gesamtgewicht nicht erreichen, sind sie auszusondern und zu kontrollieren.
¿ Wenn die Behälter überfüllt wurden, sind sie entweder in den Gasbehälter oder zur Saugseite des Verdichters hin zu entleeren, bis das korrekte Gewicht erreicht ist.
Nach dem Füllen sind die Flaschen einschließlich ihrer Ventile auf Undichtigkeit zu überprüfen. Die Schutzkappe des Ventils ist, falls zutreffend, zu befestigen.