RegelwerkRegelwerk
Code of Practice Acetylen
AbschnittAbschnitt
7.1.3 Sicherheits- und Schutzabstände
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Das IGC Doc 75/01 beschreibt Methoden zur Berechnung der Sicherheitsabstände. Diese Methoden erfordern einen Experten und können genutzt werden, um Abweichungen von der Norm zu begründen.
Gebäude zur Acetylenabfüllung dürfen nicht für Abfüllung, Lagerung oder Handhabung anderer Gase verwendet werden. Der Abstand zwischen Acetylenanlagen und anderen Anlagen muss anhand der Gefährdungsanalyse bestimmt werden.
Gebäudeteile, die nicht den Anforderungen an eine Acetylenanlage entsprechen, müssen durch eine gasdichte Wand von der Acetylenanlage getrennt werden. Die Trennwände müssen aus nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialen hergestellt sein und müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 1 Stunde haben. Alle tragenden Bauteile in der Anlage müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 1 Stunde besitzen (Brandabschnittsmauern müssen in Deutschland als F 90 ausgeführt sein).
Gasometer dürfen innerhalb oder außerhalb der Gebäude aufgestellt werden. Falls diese innerhalb der Gebäude aufgestellt sind, muss die Belüftung ein sicheres Abführen von gelegentlich austretendem Acetylen gewährleisten. Eine Aufstellung im Freien ist zu bevorzugen, vorausgesetzt dass extreme Wetterbedingungen berücksichtigt und Frostschutzmaßnahmen und / oder ein Sonnenschutzanstrich vorhanden sind.
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht von Sicherheitsabständen, die beachtet werden sollen. Die angegebenen Werte sind Hinweise und müssen durch eine sachgerechte Risikoanalyse ergänzt werden. Diese Abstände dürfen nicht verringert werden, wenn nicht eine quantitative Risikoanalyse durchgeführt und angemessene Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind, die einen gleichwertigen Schutz gewähren.