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Code of Practice Acetylen
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6.4.3 Druckentlastungseinrichtungen
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Druckentlastungseinrichtungen müssen diesen Zweck geeignet sein und das Acetylen so außerhalb des Gebäudes führen, dass keine Gefährdung für Personen und Anlagen entstehen kann. Sie sind so auszuführen, dass ein unbeabsichtigtes Drosseln oder Verschließen verhindert ist und dass die Funktion jederzeit einfach zu prüfen ist. Mehrere Druckentlastungsvorrichtungen sollen nicht zusammengeführt werden.