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Code of Practice Acetylen
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11.4.3 Rohrleitungen im Arbeitsbereich II
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Die Wandstärke von Acetylenrohrleitungen im Arbeitsbereich II muss so ausgelegt werden, dass die Leitungen einem deflagrativen Acetylenzerfall standhalten.
Zur Berechnung der Mindestwandstärke der Rohrleitungen wird folgende Formel verwendet:
wobei:
e = Mindestwandstärke in mm
P = Bemessungsdruck in bar
De = Außendurchmesser der Rohrleitung in mm.
Die Werte von P und f sind wie folgt zu berechnen:
wobei:
PW = höchstzulässiger Betriebsdruck in bar
fy = untere Streckgrenze des Materials in N/mm2
Alternativ können die Rohrleitungen im Arbeitsbereich II mit Hilfe von Acetylenzerfalls¬prüfungen ausgelegt werden (siehe 11.4.4).