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Code of Practice Acetylen
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10.3.6 Verfahrensweise bei der Lösemittelbefüllung
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Nachdem alle vor dem Befüllen mit Lösemittel notwendigen Kontrollen ausgeführt und Flaschen, die nicht direkt aufgefüllt werden dürfen, aussortiert worden sind, ist zum Ergänzen der notwendigen Lösemittelmenge nach folgender Verfahrensweise vorzugehen:
¿ Normalerweise geht man davon aus, dass die Flaschentemperatur genauso hoch ist wie die Umgebungstemperatur. Wenn die Flaschen jedoch bei hohen oder sehr geringen Temperaturen gelagert wurden, wird empfohlen, diese ausreichend lange in dem Raum zu lagern, in dem sie aufgefüllt werden, damit sie sich dort akklimatisieren können.
¿ Ermitteln Sie die restliche, in der Flasche verbliebene Gasmenge.
¿ Ziehen Sie das Gewicht des in der Flasche verbliebenen Acetylens vom gemessenen Gesamtgewicht der Flasche ab.
¿ Das Ergebnis wird vom aufgedruckten Tara-Gewicht abgezogen. Die Differenz ist entweder:
¿ Null: Die Flasche enthält die richtige Menge an Lösemittel.
¿ Positiv (Tara-Gewicht ist größer als das Ergebnis): Es fehlt Lösemittel.
¿ Negativ (Tara-Gewicht ist kleiner als das Ergebnis): Dieses bedeutet, dass entweder ein Übermaß an Lösemittel in der Flasche ist oder sich eine andere Flüssigkeit in der Flasche befindet.
¿ Ergänzen Sie, falls nötig, das Lösemittel. Wenn der Hersteller der porösen Masse einen maximalen Fülldruck bestimmt hat, ist dieser einzuhalten.
¿ Wiegen Sie die Flasche erneut um zu überprüfen, ob das korrekte Tara-Gewicht wieder hergestellt wurde.
Anmerkung:
Bei Flaschen mit fest installiertem Schutzkorb (Cage) soll der Korb vor der Ergänzung mit Lösemittel nicht entfernt werden.
B ¿ Bündel und Batterieanlagen
Das Befüllen mit Lösemittel von in Bündeln oder Batterieanlagen montierten Flaschen erfordert eine andere Vorgehensweise als die für Einzelflaschen beschriebene. Es ist unmöglich, ein korrektes Befüllen von Lösemittel für jede einzelne Flasche sicherzustellen, wenn die Bündel bzw. Batterieanlagen nicht demontiert und die Flaschen anschließend einzeln mit Lösemittel wiederbefüllt werden. Um ein zu häufiges Demontieren zu vermeiden, wird eine Lösemitteltoleranz durch Reduzieren der Acetylenfüllung angewendet. Weitere Informationen siehe EN 12755 (Bündel) und EN 13720 (Batterieanlagen).
Wenn das Gewicht des Flaschenbündels oder der Batterieanlage unter dem vorgeschriebenen Minimum-Tara-Gewicht liegt, nachdem das Gewicht des restlichen Acetylens abgezogen wurde, dann muss das Bündel oder die Batterieanlage zum Befüllen mit Lösemittel demontiert werden, ehe ein Wiederbefüllen mit Acetylen erfolgen darf.
Jeder einzelnen Acetylenflasche wird Lösemittel hinzugefügt (siehe EN 1801), und zwar bis zur festgelegten Obergrenze für eine Sammelbefüllung des Bündels (siehe EN 12755) oder der Batterieanlage (siehe EN 13720).