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Code of Practice Acetylen
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9 Flaschen und Armaturen
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Anforderungen für Acetylenflaschen sind im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße) festgelegt. -gestempelte Flaschen für unbegrenzten Gebrauch in Europa entsprechen außerdem der EU-Richtlinie 1999/36/EG (TPED, Transportable Pressure Equipment Directive).
Der Acetylenflaschenmantel ist aus geschweißtem Stahl, nahtlosem Stahl oder manchmal aus nahtlosem Aluminium hergestellt. Für Flaschenmäntel aus nahtlosem Aluminium, wie in ISO 7866 angegeben, muss bei der Konstruktion - wenn eine Wärmebehandlung erforderlich ist (zum Beispiel während der Erzeugung der porösen Masse) - die resultierende Änderung der Werkstoffeigenschaften der genutzten Aluminiumlegierung berücksichtigt werden.
Der Flaschenmantel ist mit granularer poröser "Schüttmasse" (ältere Flaschen) oder mit fester poröser "monolithischer Masse" (moderne Flaschen) völlig gefüllt. Ein Lösemittel, normalerweise Aceton oder DMF, wird genutzt, um das Acetylen in gelöster Form innerhalb der porösen Masse zu speichern. Weiterhin sind die Flaschen mit einem Ventil und mit einer Ventilschutzvorrichtung (z. B. Kappe oder Käfig) ausgerüstet.