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Code of Practice Acetylen
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7.4.2 Lagerung von Lösemitteln
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Allgemeine Anforderungen:
Die Hauptforderungen sind:
¿ Die Lagerung im Freien, abgetrennt von Gebäuden und unverträglichen Materialien und Druckgasflaschen.
¿ Die Fässer sind kühl zu lagern (vorzugsweise nicht über 25 °C Umgebungstemperatur).
¿ Container und Fässer müssen in einer Auffangwanne stehen, um bei einer Leckage eine Verschmutzung des Grundwassers und des Bodens zu vermeiden. Diese muss so groß sein, dass 110 % eines vollen Containers aufgefangen werden können.
¿ Nicht genutzte Gefäße sind dicht verschlossen zu halten.
¿ Die Einrichtung ist gegen elektrostatische Aufladung zu schützen.
¿ Beim Entleeren sind die Gefäße zu verbinden und gegen elektrostatische Aufladungen zu erden.
¿ Gefäße (Tanks oder Fässer) sind vor mechanischen Schäden zu schützen.
¿ Gut sichtbare Schilder müssen auf die Identität und die gefährlichen Eigenschaften des Lösemittels hinweisen.
¿ Funkenarme Werkzeuge und Ausrüstung sind zu verwenden, einschließlich explosionsgeschützter, elektrischer Einrichtungen.
¿ Eine ausreichende Belüftung ist jederzeit sicherzustellen.
¿ Lager- und Arbeitsbereiche sollen mit Schildern "Rauchen verboten und keine offenen Flammen" gekennzeichnet sein.
¿ Atemschutzgeräte für DMF sind für den Noteinsatz bereitzustellen.
¿ Ein Gesichtsschutz oder eine Schutzbrille ist zu tragen, wenn mit diesem Material umgegangen wird.
¿ Die Bildung von Aerosol ist zu verhindern.
¿ EG-Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen müssen vorhanden sein, um Informationen über die Lösemitteleigenschaften und die Gesundheitsgefahren zu geben.
¿ Lösemittelgefäße sind auch gefährlich, wenn sie leer sind, da diese Produktreste (Dämpfe, Flüssigkeiten) enthalten. Zu beachten sind alle Warnungen und Hinweise, die für das Produkt gelten.
¿ Auffangwannen müssen zur Verfügung stehen, um alle verschütteten Lösemittel aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.