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BGV C 12 Silos

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§ 9 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen

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Maßnahmen - gegen das Entstehen von Bränden oder - zur Bekämpfung von Bränden - Bildung oder Zündung explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden oder zur Vermeidung von gefährlichen Auswirkungen durch Explosionen siehe auch - BGR 104 (ehem. ZH 1/10) »Explosionsschutz-Regeln - (EX-RL)« - ElexV (ehem. ZH 1/309) - VDI-Richtlinie 2263 »Staubbrände und Staubexplosionen«, - VDI-Richtlinie 3673 »Druckentlastung von Staubexplosionen«, - BGI 728 (ehem. ZH 1/728) »Silos für Holzstaub und -späne, Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz«

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