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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
AbschnittAbschnitt
5.1.1 Allgemeines
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Betriebsanforderungen
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(1) Allgemeine Anforderungen zum Betrieb einer Ammoniak-Kälteanlage sind in Anhang 4 aufgeführt.
(2) Während der Betriebszeiten der Kälteanlage müssen mindestens zwei Personen anwesend oder mit Hilfe eines Bereitschaftsdienstes erreichbar sein. Davon muß eine Person sachkundig sein.
(3) Bei Betriebsstillstand von mehr als 2 Monaten ist die gesamte flüssige Ammoniakfüllung in die Behälter der Kälteanlage zu überführen.