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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen

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4.3.3 (2) Rohrleitungen

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(2) Nicht benötigte Rohrleitungen, z. B. nach Umbau der Anlage, sind zu entfernen. Es ist darauf zu achten, daß alle Stutzen, die nicht an Rohrleitungen angeschlossen sind, mindestens mit Blindverschlüssen, auch wenn Absperrarmaturen vorhanden sind, abgeschlossen sind. Dies gilt auch, wenn Rohrleitungsverbindungen kurzzeitig gelöst werden.
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