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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen

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4.7.1 (4) Brandschutz

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Boden unter Behälter

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(4) Der Boden unter Behältern für Ammoniak im flüssigen Zustand muß aus nicht brennbaren Stoffen bestehen.
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