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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
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4.3.4 Pumpen
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(1) Pumpen für Ammoniak müssen entweder als Kreiselpumpe ohne Wellendurchführung (z. B. als Spaltrohrmotorpumpe) ausgeführt, mit einem doppelten Dichtsystem mit Zwischenraumüberwachung oder mit einem doppelten Dichtsystem, wenn unmittelbar über der Pumpe eine Lecküberwachung erfolgt, ausgerüstet sein.
(2) Zusätzlich muß ein Trockenlaufschutz für die Pumpen gemäß der Betriebsanleitung der Hersteller installiert sein.