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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
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6 (1-2, 6) Altanlagen, Nachrüstung und Übergangsbestimmungen
KommentarKommentar
Sicherheitskonzepterstellung für Altanlagen mit Füllmengen zwischen 3 und 30 t Ammoniak
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(1) Für bestehende Anlagen hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Das Sicherheitskonzept ist eine schriftliche Ausarbeitung über die Gesamtheit aller Maßnahmen zum sicheren Betrieb einer Anlage nach BImSchG und Störfall-Verordnung, die die Festlegungen dieses Leitfadens berücksichtigen muß. Gleichwertige Maßnahmen sind bei Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik im begründeten Einzelfall zulässig.
(2) Das Sicherheitskonzept ist bis zum 31. Dezember 1997 zu erstellen. Die Umrüstung der Anlage gemäß dem Sicherheitskonzept hat spätestens bis zum 1. Juli 2002 zu erfolgen.
(6) Bei Altanlagen sind Hampson-Meter soweit möglich zu ersetzen. In zu begründenden Einzelfällen sind sie weiterhin zulässig. Es ist ein ausreichender Schutz zu installieren.