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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
AbschnittAbschnitt
5.2.3 Entleerung
KommentarKommentar
Stillegung, Entsorgung der Restgasmengen
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(1) Bei Stillegung (Demontage) von Kälteanlagen ist das Ammoniak bis auf Restgasmengen in geschlossene Systeme zurückzuführen.
(2) Restgasmengen müssen in Wasser gelöst oder anders neutralisiert und fachgerecht entsorgt werden.
(3) Eine direkte Ableitung ins Freie oder eine Verbrennung vor Ort ist nicht zulässig.
(4) Vor dem Verschrotten ist die Anlage vollständig mit Stickstoff zu spülen.