RegelwerkRegelwerk

TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen

AbschnittAbschnitt

5.1.7 Notfallübungen

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

Notfallübungen sind in Absprache mit den zuständigen Hilfsorganisationen, z. B. der Feuerwehr, in regelmäßigen Abständen durchzuführen.
  • Zurück