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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
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5.1.7 Notfallübungen
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Notfallübungen sind in Absprache mit den zuständigen Hilfsorganisationen, z. B. der Feuerwehr, in regelmäßigen Abständen durchzuführen.