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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
AbschnittAbschnitt
4.7.3 (1-2) Bauliche Maßnahmen
KommentarKommentar
Aufstellung von Anlagenteilen
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(1) Alle Anlagenteile müssen so aufgestellt sein, daß für Prüfung, Instandhaltung und Reinigung sowie für Flucht- und Rettungswege ausreichende Abstände vorhanden sind.
(2) Alle nicht fernbetätigbaren, sicherheitsrelevanten Absperrarmaturen müssen auch von Personen, die von der Umgebungsluft unabhängige Atemgeräte tragen, in Vollschutzanzügen betätigbar sein.