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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
AbschnittAbschnitt
5.2.1 Allgemeines
KommentarKommentar
Instandsetzungsarbeiten und Inspektionen
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(1) Bei Kälteanlagen hat der Betreiber vor Beginn von Schweißarbeiten sowie für Arbeiten, bei denen Gasaustritt möglich ist, eine schriftliche Freigabeerklärung zu erteilen, in der die anzuwendenden sicherheitstechnischen Maßnahmen anzugeben sind. Die Beschäftigten dürfen ohne die schriftliche Freigabeerklärung (VBG 15) des Betreibers die Arbeiten nicht beginnen.
(2) Bei Kälteanlagen sind über den Umfang und Zeitpunkt sicherheitstechnisch bedeutsamer Instandsetzungsarbeiten und Inspektionen schriftliche Unterlagen zu erstellen, auf Dauer aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.