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BGV C 15 Kohlenstaubanlagen
AbschnittAbschnitt
§ 30 Prüfungen
KommentarKommentar
Prüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen vor Inbetriebnahme und alle 6 Monate durch einen Sachkundigen
Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten