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BGV C 15 Kohlenstaubanlagen

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§ 25 Inertisierung von Kohlenstaubsilos

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Bei Überschreitung von Temperatur und CO-Grenzwert Auslösung der Inertisierung erforderlich DA: Inertisierungsmenge: je m³ Silovolumen 2kg CO2 oder 1 m³ N2
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