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BGV D 4 / Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen

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§ 9 (3) / Absperreinrichtungen

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(3) Ablaßleitungen zum betriebsmäßigen Öffnen an Kälteanlagen mit Kältemitteln der Gruppe 2 oder 3 müssen zusätzlich zu den Absperr- oder Regelventilen mit Schnellschlußventilen ausgerüstet sein.
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