RegelwerkRegelwerk

BGV D 4 / Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen

AbschnittAbschnitt

§ 9 (1) / Absperreinrichtungen

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

(1) Absperreinrichtungen, die nicht betriebsmäßig betätigt werden dürfen, müssen gegen Betätigen durch Unbefugte gesichert sein.
  • Zurück