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BGV D 4 / Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen

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§ 5 (2) / Kenndaten; Verdichter

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(2) An Verdichtern mit einem Leistungsbedarf über 3 kW müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein: Hersteller, Lieferer oder Einführer (Importeur), Typ, Fabriknummer, Baujahr, Volumenstrom, Verdichterenddruck (Überdruck) in Bar, Drehzahl, an Turboverdichtern zusätzlich der höchsterreichbare Überdruck in Bar.
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