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BGV D 4 / Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen
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§ 5 (2) / Kenndaten; Verdichter
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(2) An Verdichtern mit einem Leistungsbedarf über 3 kW müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:
Hersteller, Lieferer oder Einführer (Importeur),
Typ,
Fabriknummer,
Baujahr,
Volumenstrom,
Verdichterenddruck (Überdruck) in Bar,
Drehzahl,
an Turboverdichtern zusätzlich der höchsterreichbare Überdruck in Bar.