RegelwerkRegelwerk

TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

AbschnittAbschnitt

6.5.2 Ausrüstung / Verdichter / Flüssigkeitsabscheider

KommentarKommentar

Überwachung Flüssigkeitstand in Flüssigkeitsabscheider vor Verdichter, selbstätiges Abschalten bei Max.-Stand

Inhalt / VolltextInhalt / Volltext

6.5.2 Der Flüssigkeitsstand in Flüssigkeitsabscheidern vor Verdichtern muß überwacht werden. Bei Erreichen des Höchststandes müssen selbsttätig wirkende Einrichtungen vorhanden sein, die den Verdichter abschalten.
  • Zurück