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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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6.5.1 Ausrüstung / Verdichter / Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung

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Sicherheits- oder Überströmventile und Höchst- und Tiefstdruckbegrenzer sowie Temperaturanzeige und -begrenzer an Druck- und Saugseite

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6.5.1 Verdichter müssen mit Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung ausgerüstet sein. Dieses können Sicherheits- oder Überströmventile sein, die höchstens auf den zulässigen Betriebsüberdruck des Verdichters eingestellt sind. Darüber hinaus sind Verdichter mit Druckschaltern als Höchstdruckbegrenzer auf der Druckseite bzw. als Tiefstdruckbegrenzer auf der Saugseite sowie mit Temperaturanzeigern und -begrenzern (bei Überströmventilen) auf Saug- und Druckseite auszurüsten.
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