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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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1 Geltungsbereich
KommentarKommentar
gilt für Flüssigaslagerbehälteranlagen
siehe auch BGV B 6 "Gase" und VBG 16 "Verdichter"
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1.1 Diese Anlage gilt für Flüssiggaslagerbehälteranlagen.
1.2 Werden bei »Flüssiggaslagerbehälteranlagen« die Anforderungen dieser Anlage zur TRB 801 Nr. 25 nicht erfüllt, ist die gleiche Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten.
1.3 Diese Anlage gilt nicht für
- Lagerbehälter, in denen Flüssiggas tiefkalt gelagert wird oder
- Rohrleitungen mit einem Betriebsüberdruck von £ 0,1 bar.
1.4 Für die Errichtung und den Betrieb von Flüssiggaslagerbehälteranlagen siehe auch UVV »Verdichter« (VBG 16), UVV »Gase« (VBG 61) sowie Technische Regeln Rohrleitungen.