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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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7.1.2 Einschränkung der explosionsfähigen Bereiche

KommentarKommentar

Einschränkung der explosionsfähigen Bereiche durch bauliche Maßnahmen TRB 610 Abs. 4.2.1.1.2

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Die Einschränkungen des explosionsgefährdeten Bereichs durch bauliche Maßnahmen ist möglich. Beispiele für bauliche Maßnahmen siehe TRB 610 Abschnitt 4.2.1.1.5.
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