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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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5.1 Herstellung / Lagerbehälter

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Berechnungsspannung Schweißnaht, minimale Öffnungsanzahl, Anschlüsse im Bereich Gasphase, Absperrarmaturen in Domschacht, begleitende Bauüberwachung

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5.1.1 Bei Neuanlagen darf bei Lagerbehältern ab der Gruppe C die Ausnutzung der zulässigen Berechnungsspannung in der Schweißnaht 0,85 nicht überschreiten, es sei denn, es wird eine Bauüberwachung durchgeführt. 5.1.2 An Lagerbehältern sollten nicht mehr Öffnungen angebracht werden, als für den vorgesehenen Betrieb unbedingt notwendig sind. 5.1.3 Stutzen, sonstige Anschlüsse und Einstiegsöffnungen sind im Bereich der Gasphase anzuordnen. Ist dies aus technischen Gründen nicht zu erfüllen, dürfen sie auch im Bereich der Flüssigphase angeordnet werden. 5.1.4 Bei erdgedeckter Aufstellung von Lagerbehältern sollen die ersten Absperrarmaturen innerhalb des Domschachtes angebracht werden. 5.1.5 Bei standortgefertigten Lagerbehältern ist während der Herstellung eine begleitende Bauüberwachung durch den Sachverständigen erforderlich.
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