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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
6.7.2.5 Ausrüstung / Füllanlagen / Schutz vor unzul. Erwärmung
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Installtion von Einrichtungen, die Druckgasbehälter im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung schützen (Berieselung, Wasserwerfer)