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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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7.4 Rohrleitungen - Aufstellung

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durch zulässige Bewegung keine zusätzliche Beanspruchung an Lagerbehälteranschlüssen zulassen

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Rohrleitungsanschlüsse sind so auszuführen, daß durch die zulässigen Bewegungen an den Anschlüssen der Lagerbehälter keine unzulässigen Zusatzbeanspruchungen bewirkt werden (biegeweiche Verlegung der Leitungen federnd gelagert, Kompensatoren).
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