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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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7.2.4 Lagerbehälter - Abblaseleitung
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Ablaseleitungsende mind. 2,5 m über Erddeckung oder Behälterscheitel
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Bei der Verwendung einer Abblaseleitung - siehe TRB 600 Abschnitt 3.4 - zum gefahrlosen Ableiten des Gases beim Ansprechen des Sicherheitsventils sollte die Ausmündung der Abblaseleitung mindestens 2,5 m über der Erddeckung oder dem Behälterscheitel liegen.