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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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7.1.19 Windrichtungsanzeiger

KommentarKommentar

ab Gruppe C gut sichtbarer Windanzeiger erforderlich

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Um im Gefahrfall bei Gasaustritt die Windrichtung erkennen zu können, ist bei Anlagen ab der Gruppe C ein jederzeit gut sichtbarer Windrichtungsanzeiger vorzusehen. Solche Windrichtungsanzeiger sind z. B. Windsäcke.
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