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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen

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4.2 Berechnung / Verdampfer

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in der Regel auf 25 bar Betriebsüberdruck auslegen

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Flüssiggasbeaufschlagte Verdampferteile sind festigkeitsmäßig in der Regel für einen zulässigen Betriebsüberdruck von 25 bar auszulegen. Der Auslegungsdruck von 25 bar ergibt sich aus dem in der Regel wechselweisen Betrieb mit Propan oder Butan. Anmerkung: Siehe hierzu auch § 8 Abs. 3 Ziff. 3 DruckbehV.
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